Erst kürzlich kursierte ein äußerst interessanter Vorfall in den örtlichen Medien. Dabei ging es um einen Kleinunternehmer, der sich weigerte, seinen Mitarbeitern einen Wasserspender zu Verfügung zu stellen.
Erst kürzlich kursierte ein äußerst interessanter Vorfall in den örtlichen Medien. Dabei ging es um einen Kleinunternehmer, der sich weigerte, seinen Mitarbeitern einen Wasserspender zu Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiter sahen es jedoch nicht ein, sich Wasser von ihrem eigenen Geld zu kaufen und forderten ihren Arbeitgeber dazu auf, dieses Problem zu lösen, indem er einen Wasserspender kauft. Nach heftigem aber erfolglosem Wortwechsel drohten die Mitarbeiter ihrem Chef, gegen ihn zu klagen, denn es sei seine Pflicht, besonders im Hochsommer, Wasser, welches ein Grundnahrungsmittel ist, unentgeltlich und ausreichend auszustellen.
Der Chef seiner Firma nahm diese Drohung sehr gelassen und ahnte wohl nicht im Geringsten, welch Rattenschwanz all dies hinter sich herziehen würde. Schon wenige Tage später erhielt er Post von einem Rechtsanwalt, in dem die Problematik abermals geschildert wurde und eindeutig daraufhin gewiesen wurde, dass er dazu verpflichtet sei, einen Wasserspender seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen ansonsten würde der Fall vors Gericht kommen. Herr K, der Firmeninhaber, suchte umgehend juristischen Beistand und setzte ein dementsprechendes Schreiben auf, indem er seinen persönlichen Standpunkt mit Pauken und Trompeten verteidigte. Fast ein ganzer Monat war verstrichen und ein Wasserspender war in den Büros immer noch nicht zu finden, kam der Fall, wie gedroht, vor das Landesgericht. Herr K. war sichtlich erstaunt als er die Vorladung dafür erhielt und war dementsprechend ungnädig zu seinen Mitarbeitern, Sanktionen ausüben konnte er dennoch nicht, dem Arbeitnehmerrecht sei Dank.
Vor Gericht ging es dann um die Frage, ob der Firmenchef rechtlich dazu verpflichtet sei, einen Wasserspender aus eigener Kasse den Mitarbeitern zu kaufen oder nicht. Interessanterweise wurde der Fall recht schnell abgewickelt und den Klägern, also den Arbeitnehmern, wurde Recht gegeben. Herr K. tobte und war außer sich, musste sich aber dennoch dem richterlichen Entschluss beugen und kaufte einen Wasserspender. Welch glückliches Ende.