Kontrollierter Warenfluss dank Logistikrecht



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Frachtrecht ist ein Thema, mit dem sich viele Unternehmer nicht auskennen. Daher arbeiten sie oftmals mit einem spezialisierten Anwalt zusammen, der dafür sorgt, dass die Firma kein rechtliches Risiko eingeht.

 Die Summe der Waren, die heutzutage global bewegt werden ist fast nicht mehr zu beziffern, und noch weniger die Anzahl der Dokumente des jeweils notwendigen Logistikvertrags. Rohmittel werden zur Verarbeitung transportiert, von dort zur Veredelung und weiter zum Zwischenhändler der die Ware auf Verkaufsstützpunkte aufteilt. In anderen Fällen werden Waren noch einige Male mehr transportiert, bevor sie den Ort ihrer endgültigen Bestimmung erreicht haben.
Das Logisitkrecht regelt in den jeweiligen Fällen die formellen Spielregeln zwischen Absender und Empfänger. Ein sehr begründetes Interesse an einem Frachtvertrag hat der Frachtführer. Denn jedes Mal wenn die Ware abgeholt wird, übernimmt der Frachtführer oder das Logistikunternehmen vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Übergabe die Verantwortung für den sicheren und fristgerechten Transport der Ladung.
Im deutschen Gesetz regelt das HRB, Handelsgesetzbuch das Logistikrecht. Hier finden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Ablauf und Sicherstellung der Rechtspflicht aller Beteiligten, dazu zählen die Absender, die Frachtführer und die Empfänger.
Diejenigen die solch eine Regelung für Überflüssig halten, sollten sich nur einmal das Szenario vor Augen führen verdorbene Lebensmittel zu konsumieren, da Absender und Empfänger keinen Logistikvertrag unterzeichnet hatten, und folglich die Ware zu spät beim Einzelhändler eingetroffen war, oder die Kühlkette unterbrochen worden ist.
Wie in den meisten Teilen unseres Lebens haben auch hier einige Anwälte sich ausschließlich auf die Materie Logistikrecht spezialisiert. Wer kompetente Hilfe in den Bereichen Gefahrgut LKW, Luft oder Seefracht sucht ist gut beraten sich mit einer spezialisierten Kanzlei in Verbindung zu setzten.




 

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