Scheidungsfragen



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Eine Scheidung bedeutet immer Stress, da so viele Fragen geklärt und so viele Regelungen für das zukünftige Leben getroffen werden müssen.

 Eine Scheidung bedeutet immer Stress, da so viele Fragen geklärt und so viele Regelungen für das zukünftige Leben getroffen werden müssen. Deswegen ist es auch Pflicht sich vor dem Familiengericht von einem Anwalt vertreten zu lassen, der durch das Rechtswirrwarr hindurchführt und die Interessen seines Klienten besser berücksichtigen kann. Bei einer Scheidung muss über den Unterhalt des Ehegatten, den Unterhalt der Kinder, den Versorgungsausgleich, Vermögensfragen und die Ehewohnung gründlich gesprochen werden, so dass eine Regelung entworfen wird, mit der beide Eheleute leben können. Eine einvernehmliche Scheidung vereinfacht diesen Vorgang sehr, da man zusammen mit einem oder auch zwei Anwälten in Ruhe und mit geringeren Kosten Vereinbarungen über die genannten Bereiche treffen kann und sie dann nur noch dem Familiengericht zur Prüfung und Anerkennung vorlegen muss.
 
Bedingung für eine Scheidung ist eine offensichtlich zerrüttete Ehe, in der mindestens einer der Partner keine Hoffnung mehr auf Versöhnung sieht. Aus anderen Gründen wird eine Ehe von einem deutschen Gericht nicht geschieden, denn sie wird auf Lebenszeit abgeschlossen und kann nur durch Tod eines der Partner oder eben durch Scheidung aus genanntem Grund wieder aufgelöst werden. Eine weitere Bedingung ist eine Trennung über einen gewissen Zeitraum, der in der Regel drei Jahre besteht, wenn nur einer der beiden die Scheidung möchte. Wird sich jedoch einvernehmlich zu diesem Schritt entschieden, so beträgt die Trennungsdauer nur noch ein Jahr. Diese Zeit soll den Partnern gegeben werden, um ihre Entscheidung zu überdenken und sich im Klaren darüber zu werden, was für einen großen Schritt sie mit einer Scheidung gehen. Sollten sie nach dieser Zeit immer noch der Meinung sein, dass ihre Ehe keine Zukunft mehr hat, dann kann sie geschieden werden. Ein Trennungsjahr entfällt in Sonderfällen, in denen eine Weiterführung der Ehe für einen der beiden aufgrund des anderen unzumutbar wäre. Wenn er zum Beispiel von seinem Partner misshandelt wurde. 



Autor: Elizabeth Bourne



 

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