Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen in Anspruch nehmen



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Mit dem gewöhnlichen Kündigungsstichtag in der Kfz-Versicherung können die meisten Autofahrer etwas anfangen. Mit dem Sonderkündigungsrecht sieht es schon ein wenig anders aus. Grund genug, sich damit einmal zu befassen, da das Recht auch im Nachhinein noch Sparmöglichkeiten aufgrund eines Versicherungswechsels bietet.

Die Autoversicherung ist eine wichtige Pflichtversicherung, oftmals wird jedoch der Stichtag für die Kündigung verpasst und vergessen. Dann hängt der Wechsel der Kfz-Versicherung davon ab, ob innerhalb des regulären Versicherungsjahres ein Schadensfall eintrat oder die Beiträge erhöht werden, damit das sogenannte Sonderkündigungsrecht bei Autoversicherungen in Anspruch genommen werden kann.
Doch nicht immer ist der Wechsel der Kfz-Versicherung sinnvoll, wenn ein Schadensfall eintritt. Je nach Versicherungsvertrag muss sich nicht einmal der Beitrag erhöhen, da ein Rabattschutz in der Versicherung eingetragen wurde. Bei einem anderen Autoversicherer hingegen könnte die Prämie nach einem Schadensfall gleich in die Höhe gehen – weshalb ein gründlicher Versicherungsvergleich für Kfz-Versicherungen vor dem Nutzen des Sonderkündigungsrechts empfehlenswert ist.
Wenn das Versicherungsunternehmen jedoch die Beiträge für die Autoversicherung einfach so erhöht, ohne dass ein Schadensfall eingetreten ist und die Leistungen der Versicherung sich auch nicht verbessern, kann das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung ungemein dabei helfen, Geld zu sparen indem man wechselt.
Doch auch hier gilt vor allem eines: Vor einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist es immer am sinnvollsten, verschiedene Versicherungsangebote miteinander zu vergleichen. Dies gilt gerade auch beim Sonderkündigungsrecht, bei dem es wichtig ist, zu einer tatsächlich günstigeren Versicherung zu wechseln. Beim Sonderkündigungsrecht muss binnen eines Monats nach Eingang der Beitragserhöhung die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Nur dann ist es möglich, die Autoversicherung außerhalb der Zeit zu wechseln. Wenn diese Kündigungsfrist dann verpasst wird, muss bis zum normalen Stichtag für die Kündigung der KfzVersicherung gewartet werden – es sei denn, es kommt noch einmal eine Beitragserhöhung, was eher unwahrscheinlich ist, oder es tritt erneut ein Schadensfall ein, was auch nicht wünschenswert ist.

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