Egal ob jemand Probleme mit seinem Chef und den Kollegen hat oder gerade arbeitslos ist, über das Thema Selbstständigkeit hat fast jeder schon einmal nachgedacht.
Egal ob jemand Probleme mit seinem Chef und den Kollegen hat oder gerade arbeitslos ist, über das Thema Selbstständigkeit hat fast jeder schon einmal nachgedacht. Doch rein rechtlich gesehen, gibt es einige verschiedene Formen, um eine Selbstständig zu erlangen. Freiberufler und Einzelunternehmer sind diejenigen, die alle Entscheidungen treffen, aber auch alle Risiken tragen müssen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht aus mindestens zwei Partnern, die sich Leitung und Risiken teilen. Diese beiden Formen sind mit finanziell und bürokratisch geringen Hürden ausgestattet. Weitere, aufwendigere Möglichkeiten der Selbstständigkeit bieten Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Mini GmbH.
Die Gründung eines eigenen Unternehmens also der Gang in die Selbstständigkeit ist immer auch mit Behördengängen verbunden. Für alle Rechtsformen gleich bedeutend ist das jeweilige Finanzamt. Die Eröffnung eines Gewerbebetriebes muss beim städtischen Ordnungsamt angezeigt werden. Handwerksbetriebe werden in die so genannte Handwerksrolle eingetragen. Größere Unternehmensformen wie GmbH, KG, OHG und AG müssen im Handelsregister des Amtsgerichts vermerkt werden. Für alle gilt: Sollte es zur Einstellung eines Arbeitnehmers kommen, so muss dieser bei Kranken- und Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft sowie dem Arbeitsamt binnen einer Woche angemeldet werden.
Natürlich ist die Selbstständigkeit auch mit einigen Änderungen bei den Versicherungen verbunden. Die Versicherungspflicht, wie sie für Arbeitnehmer gilt, trifft nun nicht mehr zu. Es besteht die Möglichkeit, fass Sie sich privat versichern. Beachten Sie dabei auch die Möglichkeiten der Krankentagegeldversicherung, damit Sie im Krankheitsfall oder nach einem Unfall keinen Einkommensverlust erleiden. Zudem benötigt jeder Selbstständige eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für alle Schäden aufkommt, zum Beispiel auch dann, wenn ein Mitarbeiter den Schaden verursacht hat. In der Steuererklärung können die Beiträge für diese Versicherung abgesetzt werden. Ein Steuerberater kann Sie umfassend über diese und andere steuerliche Vorteile informieren. Existenzgründernachlässe gibt es oftmals noch zusätzlich.