Neben der ordnungsgemäßen Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrags gibt es noch die Möglichkeit der Sonderkündigung. Dieses spezielle Recht sichert Autofahrern, auch noch außerhalb der gewohnten Frist die Kfz-Versicherung zu wechseln.
Bei der Autoversicherung gibt es zwei verschiedene Arten des Kündigungsrechts. Das eine ist die ordentliche Kündigung, die immer zum Jahresende der Vertragslaufzeit (bei den meisten der 31. Dezember eines Jahres) möglich ist. Hier kann ohne viel Umschweife und vor allem auch grundlos die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Viele Autofahrer nutzen dies, um im Folgejahr mit einer günstigeren Versicherung für ihren Pkw Geld sparen zu können.
Was ist aber, wenn die Wechselphase für die Autoversicherung verpasst wurde und das ordentliche Kündigungsrecht nicht mehr gilt?
In diesem Fall tritt für den Rest der jährlichen Vertragslaufzeit das Sonderkündigungsrecht ein. Dies gilt jedoch, wie der Name schon sagt, nur in besonderen Fällen. Beliebig kann die Kfz-Versicherung dann nicht mehr gekündigt werden und ohne triftigen Grund ist die Kündigung nicht mehr möglich. In bestimmten Fällen kann jedoch die Autoversicherung auch außerhalb der regulären Wechselphase, die für die meisten Fahrzeughalter jedes Jahr am 30. November endet, gekündigt werden.
Das Sonderkündigungsrecht greift zum Beispiel immer dann, wenn die Beiträge zur Kfz-Versicherung erhöht werden, ohne dass es zu einer gleichzeitigen Ausweitung der Leistungen der Versicherung kommt. Auch nach einem Schadensfall oder bei einem Wegfall des Schadensfreiheitsrabatts kann die Autoversicherung außer der Reihe im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung gewechselt werden. Wie bei einer ordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung gilt auch beim Sonderkündigungsrecht: Die Versicherungskündigung muss schriftlich erfolgen. Per Email oder per Fax ist hier ebenfalls nicht ausreichend. Wichtig ist ein handschriftlich unterschriebenes Kündigungsschreiben. Dieses muss innerhalb von vier Wochen nach der Vertragsänderung bei der Kfz-Versicherung eingehen, damit die Kündigung fristgerecht ist und die Versicherung außerhalb des ordentlichen Kündigungsrechts gewechselt werden kann.